Interne Audits - Luftsicherheit

Wie Sie sicherlich wissen fordert das LBA von reglementierten Stellen(z.B. RegB, bV), das die Festlegungen im unternehmensinternen Sicherheitsdokument wie z.B. dem Luftfracht-Sicherheitsprogramm oder dem bekannter Versender- Sicherheitsprogramm) aber auch dem TSP (Transporteur Sicherheitsprogramm) mindestens 1x jährlich/Kalender jährlich zu auditieren, das heißt deren Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen sind.


Behördliche Vorgaben werden oft missverstanden
Bei vielen Unternehmen bei denen wir dieses interne Audit durchführen, stellen wir immer wieder fest, dass hier bezüglich der Durchführung vieles missverstanden und falsch umgesetzt wird. So kommt es zum Beispiel oft vor, dass das Audit zwar durchgeführt aber nicht dokumentiert wurde. Oder wenn es dokumentiert wurde, ist es dem LBA nicht eingereicht worden.


Wenn dann unsererseits nachgefragt wird, welche Checkliste verwendet wurde oder ob erforderliche Korrekturmaßnahmen ebenfalls dokumentiert wurden bzw. wie die möglichen Befunde gewichtet wurden und in welchem Zeitraum diese behoben und an die betreffenden Mitarbeiter weitergegeben wurden, blicken wir in erstaunte Gesichter und die Augen werden ganz groß.

 
Oder vor kurzem bei einem Neukunden stellten wir fest, dass 2 Jahre lang überhaupt kein Audit durchgeführt wurde. Die Antwort auf unsere Nachfrage war; „Das LBA hat noch nie was bemängelt“.

Papier ist geduldig
Und warum nicht, weil Papier geduldig ist und das entscheidende für das Luftfahrt-Bundesamt, die Vor-Ort Inspektion ist. Wie Sie möglicherweise wissen, ist das LBA z.B. gem. DVO (EU) 2015/1998  Kap. 6.3.1.4. dazu verpflichtet, die Validierung reglementierter Stellen in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als 5 Jahren zu wiederholen.

Dabei ist diese Überprüfung am Betriebsstandort durchzuführen, um festzustellen, ob der reglementierte Beauftragte die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen noch erfüllt. Weil diese Validierung jedoch noch mind. alle 5 Jahre durchzuführen ist, entbindet Sie das nicht von der Verpflichtung zur Durchführung Ihres jährlichen Audits.

Wir können Ihnen dieses vom LBA vorgeschriebene interne Sicherheitsaudit in Verbindung mit einer Revision Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogrammes nach neuesten gesetzlichen Vorgaben anbieten.
Denn nur so macht es Sinn. Unsere verwendeten Checklisten wie z.B. Audit-Checkliste, Schlüsselliste, Mitarbeiterliste aber auch unsere auf Ihr Unternehmen abgestimmten Alarmpläne, entsprechen stets den neuesten behördlichen Vorgaben und sichern Ihnen so die ordnungsgemäße Erfüllung Ihres internen Audits und der behördlichen Vorgaben..

Gebühren
Die Gebühren für das interne Sicherheitsaudit und wenn Sie wünschen auch in Kombination mit der Überarbeitung Ihres LSFP (wird empfohlen) werden aufwandsbezogen individuell für Ihr Unternehmen ermittelt, mindestens jedoch 1.050,00 € (pro Standort).

Gerne erstellen wir Ihnen auch Ihr individuelles Angebot, sollte das interne Audit mehrere Ihrer Betriebsstandorte betreffen. Damit wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres mind. 1x jährlich durchzuführenden Audits unterstützen können, kontaktieren Sie uns unverbindlich.

WSB Luftsicherheit GmbH

Handelsregister 
HRB 101430

Amtsgericht Darmstadt

Telefon: 06071 637 425

Fax: 03212 668 2045
E-Mail: info@luftsicherheit-wsb.de

Friedrich-Ebert-Str. 71 
64839 Münster (Deutschland)

Leistungen

Beratung Luftsicherheit
Schulungen Frontalunterricht
Zulassungen regl. Beauftragter
Zulassungen bek. Versender
Audits Luftsicherheit
Erstellung Sicherheitsprogramme
Betreuung LBA Status