Zielgruppe – Mitarbeiter / Personal Luftsicherheitskontrollkraft
Weiterbildung Luftsicherheitskontrollkraft Fracht (Theorie 22 UE bzw. 16,5 Std.)
Wer benötigt diese Schulung?
- Kontrollperson Fracht / Postkontrollen mit und ohne Kontrolltechnik (z.B. X-Ray / Handsearch) durchführt
- Kontrollperson für Luftsicherheit (LSKK) die Fracht / Postkontrollen mit Röntgentechnik durchführen
- Kontrollperson für Luftsicherheit (LSKK) die Fracht / Postkontrollen ohne Röntgentechnik durchführen
Preis pro Teilnehmer
690,00 €
570,00 €
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Zielgruppe – Mitarbeiter / Personal
Weiterbildung Kontrollperson Fracht / Post Theorie – 22 UE jährlich gem. LBA Vorgaben – Start innerhalb 5 Tagen – Deutschlandweit.
Diese 22 UE Theorie-Weiterbildung Kontrollperson Fracht / Post, betrifft Mitarbeiter bzw. Personal, die nach ihrer Kontrollperson Ausbildung und bestandener LBA-Prüfung sogenannte Frachtkontrollen und Postkontrollen mit und ohne Technik durchführen, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.
Die Kontrollperson kommt gemäß § 9 LuftSiG bei Luftfahrtunternehmen und bei sogenannten reglementierten Beauftragten zum Einsatz. Diese Weiterbildung, oder auch Fortbildung genannt, ist im Kap. 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 geregelt.
Insgesamt sind vom LBA (Luftfahrt-Bundesamt) bzw. der EU-Kommission jährlich 28,5 Stunden pro Jahr für die Weiterbildung der Kontrollperson Fracht / Post mit Technik vorgeschrieben.
Wobei 16,5 Stunden für die Theorie-Fortbildung anfallen und mind. 6 Stunden pro Halbjahr auf die Praxis-Fortbildung in Form von Röntgenbild Auswertung.
Weiterbildung der Kontrollperson WSB bietet mehr:
Wir schulen nicht nur in Frankfurt, München, Köln und Hamburg, sondern in ganz Deutschland.
Die Zielgruppe sind Unternehmen wie:
1. Reglementierte Beauftragte (Unternehmen mit LBA-Zulassung)
2. Dienstleister für Frachtkontrollen auf deutschen Verkehrsflughäfen
3. Luftfahrtunternehmen (Unternehmen mit LBA-Zulassung)
Voraussetzung zur Teilnahme – 22 UE Theorie-Weiterbildung LSKK (Kontrollperson) Fracht / Post!
Zwingende Voraussetzung zur Teilnahme ist die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ZÜP/ZVÜ. Das heißt, die für die Weiterbildung angemeldete LSKK muss über eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes verfügen.
Ist diese abgelaufen, muss sie neu beantragt werden, und bis zum Vorliegen der neuen, positiv beschiedenen ZÜP darf weder die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft wahrgenommen noch die Weiterbildung Kontrollperson durchgeführt werden.
Des weiteren wir der so genannte Zertifizierungsnachweis vom LBA benötigt.
Dauer & Gebühren
Die Dauer dieser Theorie-Fortbildung für Kontrollperson für Fracht ist klar vorgeschrieben. Sie beträgt 22 UE, das sind 16,5 Stunden.
Die Gebühren für diese Theorie-Fortbildung betragen statt regulär 690,00 € nur 570,00 € pro Person (zzgl. Umsatzsteuer).
Die Fortbildung erfolgt selbstverständlich durch einen vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung aus eigener Tätigkeit als Kontrollperson für Frachtkontrollen.
Klicken Sie auf Jetzt Buchen "per E-Mail" oder auf Jetzt Buchen "per PDF" und sichern sie sich noch diesen Monat Ihre Theorie-Fortbildung als LSKK Fracht & Post.
Oder noch schneller geht’s, wenn Sie einfach anrufen und telefonisch buchen, egal ob für Luftsicherheitskontrollkraft oder einen anderen Bereich aus unserem Portfolio.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
- 5% Neukunden – Rabatt
- Garantierte Inhouse & offene Schulungen
- Geringe Mindestteilnehmerzahl für Schulungen
- kurzfristiger Schulungsstart möglich
- Nach Absprache auch an Wochenenden
- Sie entscheiden Wann - Wo - Wie
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