11.2.5 Sicherheitsbeauftragter – Luftsicherheitsschulung gem. DVO (EU) 2015/1998 (40 UE)
Grundschulung zum Sicherheitsbeauftragten für die sichere Lieferkette z.B. Reglementierte Beauftragte, Bekannte Versender, Transporteure & Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen, bundesweit Inhouse, LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Übersicht
Grundschulung Sicherheitsbeauftragter bei Stellen – Kapitel 11.2.5 (40 UE)
Diese behördlich anerkannte Grundschulung qualifiziert Sie als Sicherheitsbeauftragten (Sibe) gemäß den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.5 in Verbindung mit Kapitel 11.2.2 sowie der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt, beim LBA als Sicherheitsbeauftragter benannt zu werden – und übernehmen damit auf nationaler oder lokaler Ebene die Verantwortung dafür, dass ein Luftsicherheitsprogramm und seine Durchführung allen geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter ist unter Einhaltung der Anwendung der Kompetenzen 5 Jahre gültig. Wird die Fortbildung (10 UE) nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist absolviert, wird eine vollständige Neuschulung notwendig. Eine tagesgenaue Einhaltung der Frist ist deshalb unerlässlich. Im Rahmen unserer Betreuung übernehmen wir Aufgaben dieser Art und noch vieles mehr. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Behördlich anerkannte Schulung gemäß LBA-Modulsystem
- Inhouse Schulung bundesweit – bei Ihnen vor Ort
- Flexibel terminierbar – auch über Wochenenden
- 40 UE à 45 Min. über 4 Schulungstage
- Inklusive Sicherheitskultur-Modul
- Fälschungssichere Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim LBA (zweifach)
- LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung, selbst auch Sibe
- Schulungsstart kurzfristig möglich
Voraussetzungen für die Teilnahme?
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) z.B. Polizeipräsidium FFM
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Prüfung durch Ausbilder vor Schulungsbeginn)
- Anmeldung in der Regel durch das Unternehmen (z.B. Reglementierter Beauftragter, Bekannter Versender, Transporteur)
- eine Anmeldung als Privatperson ist nicht möglich (mind. Gewerbe und Antarg auf Zulassung beim LBA gestellt)
Warum diese Schulung?
Jedes Unternehmen, das als Reglementierter Beauftragter (RegB), Bekannter Versender (BV) oder behördlich zugelassener Transporteur (BZT) zugelassen ist oder eine solche Zulassung anstrebt, benötigt mindestens einen ausgebildeten und beim LBA benannten Sicherheitsbeauftragten. Ohne qualifizierten Sicherheitsbeauftragten ist die LBA Zulassung gefährdet – mit weitreichenden Folgen für den gesamten Luftfracht-Betrieb. Die Schulung nach Kapitel 11.2.5 ist die zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation, um die sichere Lieferkette von der Produktion bis zur Verladung ins Flugzeug zu gewährleisten.
Schulungsinhalte
Der Schulungsinhalt und die Dauer entsprechen dem modularen Schulungssystem des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und umfassen 40 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) über 4 Schulungstage. Behandelt werden alle vorgeschrieben Themen, die Sicherheitsbeauftragte befähigen, den europäischen und nationalen Vorgaben und ihren Pflichten vollständig und rechtskonform nachzukommen:
- Modul APU: Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Modul EMV: Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit sowie die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Modul GSM: Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände, Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, Kenntnis der Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren
- Modul KZA: Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren sowie der verwendeten Ausweissysteme
- Modul REC1: Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Modul RSZ: Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Modul SC: Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen (1 UE)
- Modul TER: Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Modul GSK: Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Modul MOT: Motivation anderer, Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz sowie Kenntnisse in Techniken zur Konfliktbewältigung
- Modul QKM: Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle, Kenntnisse der nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
- Modul REC2: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und die Verfahren für ihre Einhaltung
💡 Hinweis Sicherheitskultur: Das Modul Sicherheitskultur (3 UE) ist integraler Bestandteil der Grundschulung und muss nachweislich absolviert worden sein. Fehlt dieser Nachweis, wird die gesamte Schulung 11.2.5 durch das LBA als ungültig gewertet – mit der Folge, dass kein qualifizierter Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen vorhanden ist und die Unternehmenszulassung gefährdet sein kann bzw. nicht erteilt werden kann.
Als Präsenzschulung, auch Inhouse bundesweit
Wichtiger Hinweis: Diese Grundschulung wird von WSB aktuell nur als Präsenz dafür aber deutschlandweit auch Inhouse bei Ihnen vor Ort angeboten – flexibel terminierbar, auch an Wochenenden. So sparen Sie Reise- und Hotelkosten und schulen Ihre zukünftigen Sicherheitsbeauftragten direkt in der gewohnten Arbeitsumgebung. Natürlich auch diese Schulung den aktuellen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes.
Nach der Schulung
- Diese Ausbildung endet mit einer internen Abschlussprüfung beim Ausbilder
- Die Abschlussprüfung muss mit mind. 70% erfolgreich bestanden werden, um eine offizielle Schulungsbescheinigung zu erhalten
- Die offizielle Schulungsbescheinigung ist fälschungssicher & in zweifacher Ausfertigung zum Nachweis der erlangten Qualifikation
- Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, darf sie 1x wiederholt werden
- Wird die Abschlussprüfung 2x nicht bestanden, erhält der Teilnehmer zwar eine Schulungsbescheinigung aber ohne Erfolg
- Diese Qualifikation ist 5 Jahre gültig (Anwendung der Kompetenzen beachten) und muss durch eine 10-UE-Fortbildung vor Ablauf der 5 Jahre refresht werden
Rechtliche Grundlagen
Die Schulung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.5 i.V.m. Kapitel 11.2.2
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), § 7 (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (Basisverordnung Luftsicherheit)
- Modulares Schulungssystem und weitere Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Geplanter Einsatz als Sicherheitsbeauftragter/in in einem schulungsverpflichteten Unternehmen
- nmeldung durch das schulungsverpflichtete Unternehmen
Funktionen
- Schulung auf Basis des offiziellen LBA-Musterlehrplans, behördlich zugelassen
- Präsenz, Kombination (Online + Präsenztag) oder Inhouse bei Ihnen vor Ort
- Schulungen bundesweit, kurzfristige Terminvergabe möglich
- Inhouse-Schulung ohne Mindestteilnehmerzahl
- Pflichtmodul (3 UE) für Sicherheitsbeauftragte ist integriert
- Behördlich anerkannter Schulungsnachweis nach bestandener Lernzielkontrolle
- Nachweis als Voraussetzung für Erst- und Verlängerungsantrag beim LBA
- Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Praxiserfahrung
Zielgruppen
- Zukünftige Luftsicherheitsbeauftragte (Erst-Qualifikation)
- Stellvertreter des Sicherheitsbeauftragten
- Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene die Verantwortung tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht
- Sicherheitsbeauftragte und deren Stellvertreter bei reglementierten und bekannten Lieferanten
- Personen, deren 11.2.5-Qualifikation abgelaufen ist und die keine rechtzeitige Fortbildung absolviert haben (Neu-Qualifikation erforderlich)



