Sensibilisierung Sicherheitskultur 2026 (1 UE)
Jährliche interne Pflichtunterweisung gem. LBA-Vorgaben für sämtliches luftsicherheitsrelevantes Personal zur Sicherheitskultur mit unternehmensspezifischen Inhalten (1 UE)
Übersicht
Jährliche Sensibilisierung Sicherheitskultur (1 UE)
Diese behördlich anerkannte Schulungsmaßnahme richtet sich an alle Beteiligten der sicheren Lieferkette in Deutschland und erfüllt die Pflichtanforderung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur jährlichen internen und unternehmensspezifischen Sensibilisierung des Personals zur Sicherheitskultur. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den ergänzenden Vorgaben und Erlassen des LBA.
⚠️ Wichtiger Hinweis des LBA: Die reine Wiederholung allgemeiner Schulungsinhalte zur Sicherheitskultur reicht nicht als interne Sensibilisierungsmaßnahme aus. Es müssen zwingend unternehmensspezifische Inhalte vermittelt werden. Dies hat das Luftfahrt-Bundesamt ausdrücklich klargestellt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Online 24/7 verfügbar (auch an Wochenenden)
- Jährliche Sensibilisierungsnachweis gemäß LBA-Vorgaben – rechtssicher erfüllt
- Inkl. Unternehmensspezifische Inhalte (Wir haben für Sie eine Lösung)
- Bonus – WSB schenkt Ihnen Vorlage für ihre interne Dokumentation
- Flexibel terminierbar – auch an Wochenenden
- Lernerfolgskontrolle inklusive
- Beim Bestehen – Zertifikat sofort Online downloadbar
- Sensibilisierungsnachweis 1 Jahr gültig – zum Nachweis für Behörde bei Inspektion
Warum diese jährliche Sensibilisierung?
Das Luftfahrt-Bundesamt fordert von allen zugelassenen Unternehmen und Stellen den Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur. Ein zentraler Baustein hierfür ist die jährliche Sensibilisierung aller Mitarbeiter. Die Sensibilisierung dient dazu, eine besondere Aufmerksamkeit für sicherheitsrelevante Themen dauerhaft aufrechtzuerhalten, Bedrohungen durch Innentäter zu erkennen und das Sicherheitsbewusstsein im gesamten Unternehmen zu stärken.
Ohne diese jährliche Maßnahme riskieren Stellen wie z.B. Reglementierte Beauftragte, Bekannte Versender und behördlich zugelassene Transporteure Auflagen oder die Aussetzung/den Entzug ihrer behördlichen Zulassung.
Wer braucht diese Schulung?
Gemäß LBA Vorgaben zumindest alle luftsicherheitsrelevanten Mitarbeiter mit Durchführung von Kontrollen und Sicherheitskontrollen. Dies betrifft Personal aus vielen unterschiedlichen Bereichen – darunter z.B.:
- Lager, Versand und Wareneingang/-annahme
- Verpackung und Kennzeichnung von Luftfracht
- Vertrieb und Auftragsabwicklung mit Luftfrachtbezug
- Produktion (soweit identifizierbare Luftfracht entsteht oder berührt wird)
- Personen, die abschließend über das Vorliegen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen entscheiden
- Personen, die nicht geprüfte Dritte (z. B. Handwerker, Lieferanten, Instandhaltungskräfte) in luftsicherheitsrelevante Bereichen begleiten
- Personen, die Schlüssel-, Chip- oder Zugangskartenverwaltung übernehmen (auch IT-Personal)
- Personen, die alternative Sicherungsmaßnahmen für und in luftfrachtrelevanten Bereichen durchführen
- Fahrer von Luftfracht/Luftpost
- Fremddienstleister die unbegleitet luftfrachtrelevante Büro´s oder Lager reinigen (Reinigungspersonal)
Voraussetzungen für die Teilnahme
- für alle Teilnehmer sollten Sie eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG intern sicherstellen
- für alle Teilnehmer sollte ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorliegen
- die o.g. genannten Maßnahmen intern sicherzustellen, eine Übersendung an WSB ist nicht notwendig
Schulungsinhalte
Die Sensibilisierungsmaßnahme deckt alle vom LBA geforderten Themenbereiche ab und wird durch individuelle, unternehmensspezifische Inhalte ergänzt:
- Bedrohungen durch Innentäter (Insiderproblematik)
- Definition und Bedeutung von Sicherheitskultur: Was ist eine robuste und belastbare Sicherheitskultur? Warum ist sie unverzichtbar?
- Anzeichen von Radikalisierung: Erkennen von Warnsignalen, Radikalisierungsverläufe, Meldewege und Prävention im eigenen Unternehmen
- Aktuelle Bedrohungslagen: Bekannte unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, aktuelle Terrorbedrohungen und neue Risikomuster
- Notfallpläne und Verhalten: praktisches Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen
- Meldesystem und Kommunikationskanäle: Wie und wo können Auffälligkeiten im Unternehmen gemeldet werden? Zuständigkeiten und Eskalationswege
- Unternehmensspezifische Anweisungen: Integration der eigenen Sicherheitsrichtlinien, betrieblicher Verfahren und individueller Merkblätter
- Der Faktor Mensch: Sensibilisierung für menschliche Fehlerquellen und die Rolle jedes Einzelnen als aktiver Beitrag zur Sicherheit
- Update Behörden: Neuste behördliche Infomationen und Berichte zur Sicherheitslage vom z.B. LKA, BKA oder Verfassungsschutz
Unternehmensspezifische Inhalte – Pflicht, keine Option
Das LBA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der jährlichen Sensibilisierungsmaßnahme unternehmensspezifische Inhalte zu vermitteln sind. Allgemeine Schulungen ohne Bezug auf das eigene Unternehmen, seine Abläufe und sein Sicherheitsprogramm werden vom LBA nicht als gültige Sensibilisierungsmaßnahme anerkannt. Oft hören wir in unseren Beratungen dazu: “aber Hr. Weiß, was soll ich denn unseren Mitarbeiter erzählen”. Genau das ist das Thema. WSB hat hier für Sie eine Lösung. Nehmen Sie direkt nach Ihrer Buchung Kontakt mit uns auf.
Durchführung: Nur als Online-Sensibilisierung
Die Sensibilisierung Sicherheitskultur kann – im Unterschied zu vielen anderen Luftsicherheitsschulungen – flexibel Online durchgeführt werden:
Rechtliche Grundlagen
Die Schulung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998
- LBA Vorgaben
- DVO (EU) 2019/103
- Luftsicherheitsprogrammen für Stellen



