11.2.5 Refresher Sicherheitsbeauftragter – gem. DVO (EU) 2015/1998 11.4.3 (10 UE)
Refresher Schulung für zertifizierte Sicherheitsbeauftragte bei z.B. Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern, Transporteuren & Bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen, bundesweit Inhouse, LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Übersicht
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte Luftfracht (10 UE)
Diese behördlich anerkannte Fortbildung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte mit Qualifikation gem. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998. Dies befrifft z.B. Reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, behördlich zugelassenen Transporteuren aber auch bekannte und bekannte Lieferanten. Sie dient der Aufrechterhaltung und Aktualisierung Ihrer Qualifikation & Kompetenzen und erfüllt die Anforderungen gemäß Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV).
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wird die Auffrischungsschulung nicht rechtzeitig vor Ablauf der 5-Jahresfrist absolviert, ist zwingend eine erneute vollständige 40-stündige Grundschulung erforderlich. Auch wenn Sie aus welchen Gründen auch immer ihre Kompetenzen als Sibe mehr als sechs Monate nicht anwenden konnten, ist vor Wiederaufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Fortbildung (Refresher)
verpflichtend durchzuführen. Eine tagesgenaue Einhaltung der Frist ist daher unerlässlich.
Warum diese Fortbildung?
Sicherheitsbeauftragte, die auf nationaler oder lokaler Ebene die Verantwortung tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Fortbildung stellt sicher, dass Ihre Qualifikation gültig bleibt und Sie Ihre Kernaufgaben – insbesondere die rechtskonforme Durchführung und Überwachung des betrieblichen Luftsicherheitsprogramms – weiterhin wahrnehmen dürfen. Ohne gültige Fortbildung verfällt die Zulassung als Sicherheitsbeauftragter.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Behördlich anerkannte Schulung gemäß LuftSiSchulV
- Inhouse Schulung bundesweit – bei Ihnen vor Ort
- Flexibel terminierbar – auch an Wochenenden
- 10 UE à 45 Min. 1 Schulungstag
- Fälschungssichere Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim LBA (zweifach)
- LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung, selbst auch Sibe
- Schulungsstart kurzfristig möglich
Schulungsinhalte
Die Fortbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil (8 UE) und einen praktischen Teil (2 UE) und behandelt alle aktuell vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der LuftSiSchulV vorgegebenen Themenbereiche:
Theoretischer Teil beinhaltet insbesondere folgende Themen:
- Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
- Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit & ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
- Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Örtliche Dienstanweisungen
- Örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
- Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern)
Praktischer Teil insbesondere folgende Übungen:
- Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln (Behebung & anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren)
- Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen
- ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde;
- Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern.
Ausschließlich als Präsenzschulung
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildung ist gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ausschließlich als Präsenzschulung (Frontalunterricht) durchführbar. Rein computergestützte oder webbasierte Schulungen sind für diese Fortbildung nicht zugelassen, da auch praktische Inhalte zwingend zu vermitteln sind. Web-Seminare sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach gesonderter Genehmigung möglich.
Rechtliche Grundlagen
Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.4.3
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG (ZÜP)
- Gültige oder kürzlich abgelaufene Schulungsbescheinigung nach Kapitel 11.2.5 DVO (EU) 2015/1998 (Grundschulung Sicherheitsbeauftragter, 40 UE)
- Nachweis eines berechtigten Interesses (Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter oder Stellvertreter bei einem Unternehmen der sicheren Lieferkette)
- Empfohlen: Kopie der bisherigen Schulungsbescheinigung zur Terminvorbereitung
Funktionen
- LBA-anerkannte Auffrischungsschulung nach Ziffer 11.4.3 i. V. m. 11.2.5 DVO (EU) 2015/1998
- Durchführung durch behördlich zugelassene Ausbilder
- Kompakt: 1 Tag, 10 Unterrichtseinheiten
- Gültigkeit der Bescheinigung: 5 Jahre
- Als Präsenz-, Online- (Web-Seminar) oder Inhouse-Schulung buchbar
- Keine Mindestteilnehmerzahl bei Inhouse-Schulungen
- Deutschlandweiter Start kurzfristig möglich
- Inklusive Schulungsunterlagen
- Mit interner Lernerfolgskontrolle / Abschlussprüfung
Zielgruppen
- Sicherheitsbeauftragte Luftfracht mit ablaufender oder abgelaufener 11.2.5-Qualifikation
- Stellvertretende Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen der sicheren Lieferkette
- Beschäftigte bei reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, behördlich zugelassenen Transporteuren, reglementierten Lieferanten und bekannten Lieferanten
- Unternehmen, die ihre LBA-Zulassung aufrechterhalten müssen



